Nutzungsbedingungen für Spielerinnen und Spieler
Diese Nutzungsbedingungen („AGB Spieler", Version 1.0) regeln das Verhältnis zwischen ENUGO und Spielerinnen und Spielern, die sich auf der Plattform anmelden, ein Konto führen oder die Plattform als Gast für eine Buchung nutzen. Sie ersetzen die Vorgängerfassung vom Mai 2026 vollständig. Die Rolle von ENUGO als technischer Vermittler und die alleinige Anbieterstellung des jeweiligen Trainers für die sportliche Leistung sind durchgängig klar gekennzeichnet
§ 1 Anbieter, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Anbieter der Plattform ist Mattis Schaeffer, Dustin Crefeld GbR, Eberhardstr. 1, 58730 Fröndenberg/Ruhr, vertreten durch Mattis Schaeffer (nachfolgend „ENUGO"). E-Mail: support@enugo.de.
(2) Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Spielerinnen und Spieler („Spieler"), die ein Spielerkonto auf der ENUGO-Plattform erstellen oder Buchungen über die Plattform — auch als Gast — vornehmen. Spieler sind regelmäßig Verbraucher im Sinne von § 13 BGB.
(3) Für die Plattform gelten ergänzend die Buchungs- und Teilnahmebedingungen sowie — bei Online-Buchungen — die Widerrufsbelehrung. Die Datenschutzerklärung und die Cookie-Richtlinie sind in ihren jeweiligen aktuellen Fassungen anwendbar.
(4) Definitionen:
Trainer: die Person oder das Unternehmen, das Trainings, Coachings oder Kurse anbietet und über die Plattform Buchungen entgegennimmt.
Trainingsleistung: die durch den Trainer geschuldete sportliche Dienstleistung (Training, Coaching, Kurs, Session).
Konto: das vom Spieler bei ENUGO eröffnete Nutzerkonto.
Gastbuchung: eine Buchung, die ohne Konto über die öffentliche Buchungsseite oder das Widget erfolgt.
Mitgebuchte Person: eine Person (insbesondere Kind oder Ehepartner), für die ein Accountinhaber in seinem Konto eine Buchung vornimmt.
§ 2 Rolle von ENUGO — Vermittler statt Anbieter der Trainingsleistung
(1) ENUGO ist eine technische Plattform. Sie ermöglicht es Spielern, Trainer zu finden, mit ihnen zu kommunizieren, Trainings und Kurse zu buchen und Zahlungen abzuwickeln. ENUGO ist insoweit ausschließlich Vermittler und Bereitsteller der technischen Infrastruktur.
(2) Vertragspartner des Spielers im Hinblick auf die Trainingsleistung wird ausschließlich der jeweilige Trainer. ENUGO ist nicht Vertragspartner dieses Trainings- oder Kursvertrags, nicht Inhaber der Vergütungsforderung und nicht Erbringer der sportlichen Leistung.
(3) Soweit Zahlungen über ENUGO Pay abgewickelt werden, erfolgt dies durch Stripe Payments Europe, Ltd. im Namen und für Rechnung des Trainers. ENUGO ist auch hier nicht Inhaber der Forderung gegen den Spieler.
(4) ENUGO übernimmt keine Verantwortung für Inhalt, Qualität, Sicherheit, Durchführung, Ausfall oder Verschiebung der Trainingsleistung. Insoweit ist ausschließlich der Trainer Ansprechpartner. ENUGO unterstützt im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten und der Plattformfunktionen (z. B. Vermittlung von Stornierungen, Rescue-Links, Belegerstellung), wird hierdurch jedoch nicht Vertragspartner der Trainingsleistung.
(5) Beschwerden, die sich gegen die Durchführung oder den Inhalt der Trainingsleistung richten, sind daher in erster Linie an den jeweiligen Trainer zu richten. ENUGO ist gerne bereit, technisch zu vermitteln; eine darüber hinausgehende rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Spieler aus dem Trainingsvertrag besteht nicht.
§ 3 Registrierung und Konto
(1) Die Registrierung als Spieler ist kostenlos. Voraussetzung ist die Vollendung des 18. Lebensjahres und die volle Geschäftsfähigkeit des Spielers.
(2) Im Rahmen der Registrierung erhebt ENUGO das Geburtsdatum des Spielers. Ergibt der Abgleich des angegebenen Geburtsdatums mit dem aktuellen Datum, dass der Spieler das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann kein Spielerkonto angelegt werden; der Spieler erhält einen entsprechenden Hinweis. Eine Registrierung sowie die Vornahme von Buchungen sind in diesem Fall nicht möglich.
(3) Der Spieler ist verpflichtet, sein Geburtsdatum wahrheitsgemäß und zutreffend anzugeben. ENUGO darf auf die Richtigkeit des angegebenen Geburtsdatums vertrauen und ist nicht zu einer weitergehenden Überprüfung des tatsächlichen Alters verpflichtet. Gibt der Spieler ein unzutreffendes Geburtsdatum an — insbesondere, um die Altersprüfung zu umgehen —, verstößt er gegen diese Nutzungsbedingungen; die hieraus entstehenden Folgen trägt allein der Spieler. ENUGO ist in diesem Fall berechtigt, das betreffende Konto zu sperren oder zu löschen.
(4) Der Spieler ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und Änderungen zeitnah zu aktualisieren. Mehrfachkonten sind nicht zulässig.
(5) Die E-Mail-Adresse muss im Anschluss an die Registrierung verifiziert werden. Bis zur Verifikation kann der Funktionsumfang eingeschränkt sein.
(6) Der Spieler ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und ENUGO unverzüglich zu informieren, wenn er den Verdacht hat, dass ein Dritter Zugriff auf sein Konto hat.
(7) Eine Übertragung des Kontos auf Dritte ist ausgeschlossen.
(8) Der Accountinhaber kann in seinem Konto auch Buchungen für seine Kinder und seinen Ehepartner vornehmen. Er sichert zu, hierzu berechtigt zu sein und die mitgebuchte Person informiert zu haben; bei eigenen Kindern handelt er als Sorgeberechtigter. Der Accountinhaber bleibt für diese Buchungen Vertragspartner und verantwortlich, insbesondere für die Zahlung sowie für die Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und der Buchungs- und Teilnahmebedingungen durch die mitgebuchte Person.
§ 4 Gastbuchung
(1) Spieler können einzelne Trainings und Kurse auch ohne Konto buchen, sofern der Trainer Gastbuchungen zulässt. Erforderlich sind hierfür Name und E-Mail-Adresse.
(2) Im Checkout werden dem Gastspieler die folgenden Dokumente jeweils einzeln und durch separate, klar gekennzeichnete Bestätigungen vorgelegt:
die Geltung dieser Nutzungsbedingungen und der Buchungs- und Teilnahmebedingungen,
die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung,
die Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung einschließlich Hinweis auf Muster-Widerrufsformular.
Eine Sammel- oder Pauschalbestätigung über sämtliche Dokumente in einer einzigen Checkbox ist ausdrücklich nicht vorgesehen. Optionale Einwilligungen (z. B. zu Marketing-Mails oder zur Follow-up-Mail nach 3 Tagen) sind voneinander getrennt und freiwillig.
(3) Die Folge-E-Mail an Gastspieler, die nach drei Tagen einen einmaligen Hinweis auf die Möglichkeit zur Kontoerstellung enthalten kann, wird nur versandt, wenn der Spieler hierin durch separate Checkbox freiwillig eingewilligt hat. Die Einwilligung ist jederzeit über den in jeder ENUGO-Mail enthaltenen Opt-Out-Link mit Wirkung für die Zukunft widerruflich.
(4) Gastbuchungs-Hinweise sowie die Einwilligungs- und Widerspruchstexte sind in der Datenschutzerklärung und in den Gastbuchungs-Hinweisen detailliert geregelt.
§ 5 Buchung, Zahlung, Belege
(1) Mit Absenden einer Buchung gibt der Spieler ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Trainings- bzw. Kursvertrags mit dem Trainer ab. Der Vertrag kommt durch die Buchungsbestätigung des Trainers — die in der Regel automatisiert über die Plattform versandt wird — zustande.
(2) Die Zahlungsart ist je Trainings- oder Kursangebot durch den Trainer konfigurierbar. Möglich sind ENUGO Pay (Stripe Connect), Barzahlung beim Trainer und Überweisung.
(3) Bei ENUGO Pay erfolgt die Zahlungsauslösung im Namen und für Rechnung des Trainers über Stripe. Mit der Buchung autorisiert der Spieler diesen Zahlungsfluss.
(4) ENUGO erstellt im Auftrag des Trainers automatisierte Zahlungsbelege (PDF). Diese Belege werden ausdrücklich nicht als „Rechnung" bezeichnet. Aussteller des Belegs ist der jeweilige Trainer.
(4a) Der von ENUGO erstellte Zahlungsbeleg ist für die Nutzung durch private Endkunden konzipiert und erfüllt nicht die Anforderungen an eine Rechnung im Sinne von § 14 UStG. Bucht ein Spieler als Unternehmer oder für sein Unternehmen (Geschäftskunde) und benötigt er eine Rechnung nach § 14 UStG, hat er sich hierfür unmittelbar an den Trainer als Vertragspartner der Trainingsleistung zu wenden. ENUGO stellt hierfür keine eigene Funktion bereit und ist an der Erstellung, Ergänzung oder Prüfung solcher Rechnungen nicht beteiligt.
(5) Stornobelege werden ebenfalls automatisch erstellt und dem Spieler per E-Mail zugesandt.
§ 6 Widerrufsrecht
(1) Bei Online-Buchungen im Fernabsatz steht dem Spieler als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten — insbesondere Widerrufsfrist, Form, Folgen und Muster-Widerrufsformular — ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die dem Spieler vor Abschluss der Buchung im Checkout und nach Vertragsschluss in Textform übermittelt wird.
(2) Erlöschen bei vollständiger Erbringung. Bei Verträgen über Dienstleistungen kann das Widerrufsrecht vorzeitig erlöschen, wenn der Trainer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Spieler dem Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Erfüllung verliert.
(3) Diese ausdrückliche Zustimmung und Kenntnisbestätigung wird im Checkout über eine separate, klar gekennzeichnete und nicht voreingestellte Checkbox eingeholt. Ohne diese Bestätigung bleibt das Widerrufsrecht im gesetzlichen Umfang bestehen.
(4) Die Widerrufsbelehrung wird so gestaltet, dass sie den tatsächlichen Buchungs-, Zahlungs- und Leistungsprozessen entspricht. Bei Änderungen dieser Prozesse wird die Widerrufsbelehrung entsprechend angepasst.
(5) Den Widerruf können Spieler formlos in Textform an support@enugo.de erklären. Bei Online-Zahlungen wird die Rückerstattung automatisiert über Stripe ausgelöst.
§ 7 Stornierung, Umbuchung, No-Show
(1) Die individuellen Stornierungs- und Umbuchungsregeln werden vom jeweiligen Trainer in seinem Profil konfiguriert (insbesondere die Stornierungsfrist) und vor dem Buchungsabschluss sichtbar gemacht. Sie sind Bestandteil des Trainings- bzw. Kursvertrags zwischen Spieler und Trainer.
(2) Der Spieler kann eine Stornierung oder Umbuchung über sein Konto oder über den ihm in der Buchungsbestätigung per E-Mail zugesandten Link „Buchung verwalten“ auslösen. Bei Online-Zahlungen wird die Rückzahlung automatisiert über Stripe vorgenommen (Reverse Transfer, Refund Application Fee).
(3) No-Show-Regeln sind durch den Trainer in den Buchungs- und Teilnahmebedingungen offenzulegen.
§ 8 Pflichten des Spielers und unzulässige Inhalte
(1) Der Spieler verpflichtet sich, die Plattform ausschließlich im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Zwecks zu nutzen.
(2) Unzulässig sind insbesondere:
das Einstellen rechtswidriger, beleidigender, irreführender, gewaltverherrlichender, jugendgefährdender oder pornografischer Inhalte,
das Versenden von Spam oder Massenmitteilungen, die nicht durch eine Trainer-Spieler-Beziehung gedeckt sind,
die Belästigung von Trainern oder anderen Spielern,
das unberechtigte Auslesen, Kopieren oder massenhafte Abrufen von Plattforminhalten (Scraping, Reverse Engineering),
die Umgehung von Sicherheits- oder Authentifizierungsmechanismen,
die Angabe falscher Identitäten, das Erstellen von Mehrfachkonten oder die Übertragung des Kontos auf Dritte.
(3) Der Spieler ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der von ihm angegebenen Informationen, einschließlich seines Handicaps (HCP). ENUGO und der Trainer dürfen sich auf die angegebenen Daten verlassen.
§ 9 Direktnachrichten, Mailings, Opt-Out
(1) Die Direktnachrichtenfunktion dient der Kommunikation zwischen Spieler und Trainer im Zusammenhang mit der Trainingsleistung. Spieler sind verpflichtet, diese Funktion nicht für andere Zwecke zu missbrauchen.
(2) Trainer können verbundene Spieler per Mailing kontaktieren. Soweit hierfür eine Einwilligung des Spielers erforderlich ist (§ 7 UWG, Art. 6 DSGVO), wird sie über die Plattform eingeholt und kann jederzeit per Opt-Out-Link in jeder Mail widerrufen werden.
(3) Werbliche Mailings von ENUGO selbst erfolgen nur, sofern der Spieler hierin eingewilligt hat.
§ 10 Report-Funktion / Meldungen
(1) Spieler können andere Nutzer (Spieler oder Trainer) bei ENUGO über die Report-Funktion melden, wenn der begründete Verdacht eines Verstoßes gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht besteht.
(2) Meldungen werden vertraulich behandelt und durch ENUGO geprüft. ENUGO kann Maßnahmen wie Verwarnungen, Suspendierungen oder Account-Sperrungen treffen.
(3) Wissentlich falsche Meldungen sind unzulässig und können selbst zu Maßnahmen führen.
§ 11 Sperrung, Beendigung, Datenlöschung
(1) ENUGO kann ein Spielerkonto sperren oder beenden, wenn der Spieler in schwerwiegender oder wiederholter Weise gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt, andere Nutzer gefährdet oder die Plattform missbraucht. Vor einer endgültigen Sperrung erhält der Spieler — soweit dies nach den Umständen möglich und nicht zur Gefährdung anderer Nutzer oder behördlicher Ermittlungen führt — Gelegenheit zur Stellungnahme.
(2) Der Spieler kann sein Konto jederzeit über die Konto-Einstellungen löschen. Es gilt ein 7-tägiger Soft-Delete mit Token-Bestätigung und vorherigem Hinweis. Eine Wiederherstellung ist innerhalb dieser Frist auf Anfrage möglich.
(3) Zahlungs- und Belegdaten werden aus steuer- und handelsrechtlichen Gründen ggf. länger aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB).
(4) Der Spieler kann seine Daten vor Löschung über die Exportfunktionen herunterladen.
§ 12 Verfügbarkeit, Wartung, Funktionsumfang
(1) ENUGO bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform und ihrer Funktionen. Ein Anspruch des Spielers auf eine bestimmte, dauerhafte oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit einzelner Funktionen besteht jedoch nicht. Insbesondere können einzelne Funktionen vorübergehend nicht erreichbar sein, technisch verändert, ersetzt oder eingestellt werden.
(2) Wartungs- und Aktualisierungsmaßnahmen werden — soweit zumutbar — angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der typischen Trainingszeiten durchgeführt. Ungeplante Ausfälle (z. B. durch Drittanbieter, Cyberangriffe, höhere Gewalt) können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(3) Bei Nichterreichbarkeit der Plattform können sich Buchungen, Stornierungen, Umbuchungen oder Nachrichten verzögern. Der Spieler wird darauf hingewiesen, im Zweifel den jeweiligen Trainer auch außerhalb der Plattform zu kontaktieren.
§ 13 Beta- und Vorschaufunktionen
(1) ENUGO kann einzelne Funktionen als Beta-, Preview- oder Early-Access-Funktionen („Beta-Funktionen") bereitstellen. Diese sind als solche erkennbar gekennzeichnet.
(2) Beta-Funktionen werden in dem jeweils erreichten Entwicklungsstand bereitgestellt und können Fehler, Lücken oder unerwartetes Verhalten aufweisen. Sie können jederzeit verändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.
(3) Eine Haftung von ENUGO für Beta-Funktionen ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beschränkt. Die übrigen Haftungsregelungen des § 15 bleiben unberührt.
§ 14 Automatisierte Empfehlungen, Rankings, KI-Hinweis
(1) Die Trainersuche, die Anzeige öffentlicher Trainerprofile, die Sortierung von Suchergebnissen sowie etwaige Empfehlungs- oder Vorschlagsfunktionen (z. B. „passende Trainer in deiner Nähe", „beliebte Kurse") können ganz oder teilweise automatisiert erzeugt werden. Solche Ergebnisse beruhen unter anderem auf Standort, Suchbegriffen, Verfügbarkeiten, Spielerkategorien, Aktivitätsmustern und vergleichbaren Kriterien.
(2) Die Reihenfolge der Anzeige oder Empfehlung stellt keine inhaltliche Wertung des einzelnen Trainers durch ENUGO dar. Eine zugesicherte Qualitätsbewertung, Eignung oder Empfehlung im Sinne einer Beratung ist mit diesen Funktionen nicht verbunden.
(3) Soweit ENUGO Funktionen bereitstellt, die auf künstlicher Intelligenz oder vergleichbaren probabilistischen Verfahren beruhen (z. B. Textvorschläge, Zusammenfassungen, Antwort-Empfehlungen, Assistenz im Support), gilt: Solche Funktionen liefern Vorschläge auf statistischer Basis. Sie können fehlerhaft, unvollständig, veraltet oder irreführend sein und ersetzen weder eine fachliche Prüfung noch eine eigenverantwortliche Entscheidung des Spielers. Insbesondere können sie keine ärztliche, sportwissenschaftliche, rechtliche oder steuerliche Beratung ersetzen.
(4) Der Spieler ist daher gehalten, KI-Ausgaben und automatisiert generierte Empfehlungen vor jeder Verwendung kritisch zu prüfen, insbesondere bevor er auf ihrer Grundlage eine kostenpflichtige Buchung tätigt oder sich gesundheitsrelevant verhält.
§ 15 Haftung
(1) ENUGO haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) ENUGO erbringt ausschließlich technische Vermittlungsleistungen. Für die Durchführung, Qualität und Sicherheit der Trainingsleistungen ist allein der jeweilige Trainer verantwortlich. Eine Haftung von ENUGO für Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Trainingsleistungen entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung von ENUGO für eigene Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der Plattform bleibt hiervon unberührt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENUGO nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und auch dann nur beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) ENUGO ist gegenüber dem Spieler ausschließlich technischer Vermittler und nicht Vertragspartner der Trainingsleistung. ENUGO übernimmt daher insbesondere keine Haftung für:
die ordnungsgemäße Durchführung, Qualität oder Sicherheit der Trainingsleistung durch den Trainer,
Sportunfälle, gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Sachschäden im Rahmen des Trainings,
die Verfügbarkeit, Pünktlichkeit oder Inhalte des Trainers (z. B. Verspätung, Ausfall, Verschiebung, Vertretung),
die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit von Drittanbietern (z. B. Stripe, Kalender-Anbieter, E-Mail-Provider, Mobilfunknetze),
die Korrektheit der vom Trainer angegebenen Trainingstypen, Preise, Verfügbarkeiten oder Stornierungsregeln,
die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit einzelner Plattformfunktionen (§ 12) oder von Beta-Funktionen (§ 13).
(5) Soweit Spieler aufgrund einer Trainingsleistung Ansprüche haben (z. B. wegen Ausfall, Verletzung, Qualitätsmangel), richten sich diese gegen den jeweiligen Trainer und gegebenenfalls dessen Versicherung. Dies stellt insbesondere keine Einschränkung gesetzlicher Verbraucherrechte gegenüber dem Trainer dar.
(6) Im Hinblick auf automatisierte Empfehlungen und KI-gestützte Funktionen gilt zusätzlich § 14.
§ 16 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen
(1) ENUGO kann diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus billigem Ermessen erforderlich ist. Änderungen sind nur aus den nachfolgend genannten, konkret beschriebenen Gründen zulässig:
Anpassung an Änderungen der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen oder behördlichen Rechtsprechung,
Umsetzung neuer Sicherheits- oder Compliance-Anforderungen (z. B. Anforderungen von Aufsichtsbehörden, Zahlungsdienstleistern, Datenschutzbehörden),
technische Weiterentwicklung der Plattform oder Anpassung an neue Funktionen, einschließlich der Anpassung an Änderungen bei eingesetzten Drittanbietern,
Klarstellungen, redaktionelle Anpassungen sowie Korrekturen offensichtlicher Unrichtigkeiten, wenn dadurch die wesentlichen vertraglichen Rechte und Pflichten des Spielers nicht zu seinen Lasten geändert werden,
Anpassungen, die der Wahrung der Interessen aller Plattformnutzer dienen (z. B. zur Abwehr von Missbrauch, Betrug oder Sicherheitsrisiken).
Änderungen, die das vertragliche Gleichgewicht zu Lasten des Spielers erheblich verschieben, sind ausgeschlossen.
(2) Spieler werden über Änderungen mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit per E-Mail oder durch deutlich sichtbare Anzeige in der App informiert. Die Mitteilung enthält den Hinweis auf den Anlass der Änderung sowie auf das Widerspruchsrecht und dessen Folgen.
(3) Widerspricht der Spieler den Änderungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang in Textform, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(4) Widerspricht der Spieler den Änderungen rechtzeitig, ist er weiterhin berechtigt, die Plattform unter den bisherigen Bedingungen zu nutzen. ENUGO behält sich vor, das Vertragsverhältnis in diesem Fall mit einer Frist von 30 Tagen zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Hat der Spieler seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften dieses Aufenthaltsstaates unberührt.
(2) Für Klagen des Spielers gegen ENUGO gilt der gesetzliche Gerichtsstand des Spielers; der Spieler kann ENUGO daneben am Sitz von ENUGO verklagen. Für Klagen von ENUGO gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Wohnsitzgerichtsstand des Verbrauchers.
(3) Hinweise zur Online-Streitbeilegung und zur Verbraucherschlichtung sind im Impressum unter Ziffer 7 enthalten.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anlagen
Anlage 1: Widerrufsbelehrung für Spieler mit Muster-Widerrufsformular.
Anlage 2: Buchungs- und Teilnahmebedingungen.
Anlage 3: Datenschutzerklärung.
Anlage 4: Gastbuchungs-Hinweise und Einwilligungen.