AGB Trainer
§ 1 Vertragsparteien, Geltungsbereich, Definitionen
(1) Diese AGB gelten für den Vertrag zwischen
Mattis Schaeffer, Dustin Crefeld GbR, Eberhardstr. 1, 58730 Fröndenberg/Ruhr, vertreten durch Mattis Schaeffer (nachfolgend „ENUGO")
und der natürlichen oder juristischen Person, die sich auf der Plattform als Trainerin oder Trainer registriert (nachfolgend „Trainer").
(2) Der Vertrag richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Der Trainer bestätigt mit Abschluss des Abonnements, dass er die Plattform im Rahmen seiner selbständigen, gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit nutzt. Erfasst sind auch Trainer, die ihre Tätigkeit als Angestellte oder Beauftragte eines Clubs, einer Anlage oder eines Head-Pros ausüben; in diesem Fall sichert der Trainer zu, zur Nutzung der Plattform im Rahmen dieses Beschäftigungs- oder Auftragsverhältnisses berechtigt zu sein.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Trainers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ENUGO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(4) Für die Zwecke dieser AGB gelten folgende Definitionen:
Plattform: die unter www.enugo.de erreichbare SaaS-Anwendung sowie alle zugehörigen Schnittstellen, Apps, Widgets und Subdomains.
Trainer-Konto: das individuelle Nutzerkonto eines Trainers.
Spieler: die natürliche Person, die als Endkundin oder Endkunde Trainingsleistungen des Trainers in Anspruch nimmt.
ENUGO Pay: die optionale Online-Zahlungsabwicklung über Stripe Connect Destination Charges, ergänzend zum Stripe-Connect-Zusatz geregelt.
Application Fee: die durch ENUGO je verarbeiteter Transaktion erhobene Plattformgebühr, berechnet auf Basis des vom Trainer festgelegten Nettoentgelts (ohne Umsatzsteuer).
Trainings- bzw. Kursvertrag: der schuldrechtliche Vertrag über eine sportliche Leistung zwischen Trainer und Spieler.
§ 2 Rollenmodell — die Dreieckslogik
(1) ENUGO stellt dem Trainer eine Software zur Verfügung, mit der dieser sein Trainings- und Kursangebot organisieren, Spieler verwalten, kommunizieren und Zahlungen abwickeln kann. ENUGO ist Anbieter der Software (SaaS-Vertrag).
(2) Der Trainer ist alleiniger Anbieter der sportlichen Leistung (Training, Kurs, Coaching). Vertragspartner des Spielers im Hinblick auf diese Leistung wird ausschließlich der Trainer.
(3) ENUGO vermittelt zwischen Trainer und Spieler ausschließlich technisch. ENUGO wird nicht Vertragspartner des Spielers im Hinblick auf die Trainingsleistung und übernimmt keine Gewähr für deren Inhalt, Qualität, Sicherheit, Durchführung oder Verfügbarkeit.
(4) Der Trainer stellt sicher, dass diese Rollenverteilung gegenüber dem Spieler in eigenen Geschäftsbedingungen, in Buchungsbestätigungen, Belegen und sonstigen Mitteilungen erkennbar ist. ENUGO unterstützt durch entsprechende Standardvorlagen und Belegtemplates.
§ 3 Vertragsschluss, Trial, Tarife
(1) Der Vertrag kommt durch Registrierung des Trainers auf der Plattform und Aktivierung eines Tarifs zustande. Die Registrierung umfasst die Bestätigung dieser AGB sowie der Datenschutzerklärung; der AVV wird im Onboarding-Flow gesondert abgeschlossen. Die bei der Registrierung angegebene E-Mail-Adresse muss verifiziert werden; bis zur Verifikation kann der Funktionsumfang eingeschränkt sein.
(2) Mit der Registrierung beginnt ein 14-tägiger Trial („Testphase") in vollem Funktionsumfang. Der Trainer kann während der Testphase jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten kündigen. Stripe Connect-Funktionen stehen erst nach erfolgreicher KYC-Prüfung zur Verfügung.
(3) Nach Ablauf der Testphase wird automatisch der vom Trainer gewählte Tarif zur kostenpflichtigen Nutzung aktiviert. ENUGO informiert den Trainer hierüber spätestens drei (3) Tage vor Ablauf der Testphase per E-Mail an die hinterlegte Adresse, einschließlich Tarif, Abrechnungsintervall, Höhe der ersten Belastung und Hinweis auf das Kündigungsrecht vor automatischer Aktivierung. Der Versand erfolgt zusätzlich zu einer In-App-Benachrichtigung im Trainer-Dashboard.
(4) Folgende Tarife stehen zur Verfügung:
Basic: Grundgebühr [GRUNDGEBUEHR_BASIC] pro Monat bzw. [JAHRESGEBUEHR_BASIC] pro Jahr.
Pro: Grundgebühr [GRUNDGEBUEHR_PRO] pro Monat bzw. [JAHRESGEBUEHR_PRO] pro Jahr.
(5) Der genaue Leistungsumfang der Tarife ergibt sich aus der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung („Tarifübersicht Basic / Pro"), die Bestandteil des Vertrags ist und im Trainer-Dashboard sowie im Legal Center abrufbar ist.
(6) Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 4 Leistungen von ENUGO, Verfügbarkeit, Support
(1) ENUGO stellt dem Trainer die Plattform und die im jeweils aktiven Tarif beschriebenen Funktionen zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere:
Verwaltung von Trainingstypen, Verfügbarkeiten, Buchungen, Kursen und Sessions,
Spielerverwaltung mit CRM-Funktionen, Notizen, Kategorien, Verbindungen, Einladungen,
Direkt- und Broadcast-Kommunikation zwischen Trainer und Spielern,
Mailing-Funktionen mit integriertem Opt-Out-Management,
Kalender-Integrationen für Google Calendar und Microsoft Outlook/365,
öffentliches Trainerprofil und Trainersuche, einschließlich Embed-Widget,
Erstellung von Zahlungsbelegen, Stornobelegen und Gebührenabrechnungen,
Zugang zu ENUGO Pay (Stripe Connect), Bar- und Überweisungserfassung,
Onboarding, Support, Admin-Aktionen, Benachrichtigungen.
(2) ENUGO bemüht sich um eine Plattformverfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel („Soll-Verfügbarkeit"), gemessen am Hauptanwendungsserver und auf das Kalenderjahr bezogen. Geplante Wartungsfenster sowie Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Drittanbieter (insbesondere Stripe, Google, Microsoft, Hosting-Provider), Cyberangriffe oder Anweisungen von Aufsichtsbehörden verursacht werden, werden bei der Berechnung der Soll-Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Aus der Soll-Verfügbarkeit erwachsen keine Service-Level-Vergütungen oder Pönalen; weitergehende SLA-Zusagen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(3) Geplante Wartungsfenster werden — soweit zumutbar — mindestens 48 Stunden vorher im Trainer-Dashboard und/oder per E-Mail angekündigt und vorzugsweise außerhalb regulärer Trainingszeiten gelegt.
(4) Support wird über die in der Plattform integrierte Support-Funktion sowie per E-Mail an info@enugo.de geleistet. Reguläre Servicezeiten sind Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen bundeseinheitliche Feiertage) von 09:00 bis 17:00 Uhr (MEZ/MESZ). Die Reaktionszeit beträgt im Regelfall einen Werktag; bei Störungen mit hoher Auswirkung bemüht sich ENUGO um eine deutlich schnellere Reaktion. Garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten bestehen, vorbehaltlich gesonderter SLA-Vereinbarungen, nicht.
(5) ENUGO ist berechtigt, die Plattform weiterzuentwickeln, Funktionen zu ändern, hinzuzufügen oder zu ersetzen. Wesentliche Funktionsreduktionen werden mit angemessener Vorankündigung kommuniziert; in diesem Fall steht dem Trainer ein außerordentliches Kündigungsrecht nach Maßgabe von § 13 zu.
(6) ENUGO schuldet keine Beratung im Hinblick auf die individuelle Trainingsleistung, das Steuerverhalten des Trainers, dessen Versicherungssituation oder dessen rechtliche Beziehungen zu Spielern, Clubs oder Anlagen.
§ 5 Pflichten des Trainers, Freistellung
(1) Der Trainer ist verpflichtet, vollständige, wahrheitsgemäße und aktuelle Stammdaten anzugeben, insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bankverbindung, Steuer- und Umsatzsteuerangaben (z. B. § 19 UStG-Status, USt-Satz, USt-IdNr.).
(2) Der Trainer ist allein verantwortlich für:
die Inhalte seines Profils, seiner Trainingsangebote, Kurse und Sessions,
sämtliche Nachrichten und Mitteilungen an Spieler, insbesondere Direktnachrichten, Rundmails, Broadcast- und Marketing-Mailings sowie jede sonstige Kommunikation mit und zu Spielern über die Plattform, einschließlich der Einholung etwa erforderlicher Einwilligungen (§ 7 UWG, Art. 6 DSGVO),
die Einhaltung berufs-, gewerbe-, steuer- und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten,
eine ausreichende Berufs- und Unfallhaftpflichtversicherung,
die korrekte Behandlung von Sportunfällen und sicherheitsrelevanten Vorfällen,
die Sicherstellung, dass alle in die Plattform importierten oder hochgeladenen Daten die erforderlichen Nutzungsrechte und Einwilligungen abdecken (insbesondere CSV-Imports),
die Pflege der Storno-, Umbuchungs- und Teilnahmeregeln gegenüber seinen Spielern in Übereinstimmung mit den Buchungs- und Teilnahmebedingungen.
(3) Der Trainer verpflichtet sich, die Zugangsdaten zu seinem Trainer-Konto streng vertraulich zu behandeln, nicht an Dritte weiterzugeben und ENUGO unverzüglich zu informieren, wenn er Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung hat.
(4) Der Trainer stellt ENUGO und mit ENUGO verbundene Unternehmen, ihre Organe, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese gegen ENUGO aufgrund eines Verstoßes des Trainers gegen Rechte Dritter, gegen vertragliche Pflichten oder gegen geltendes Recht geltend machen. Die Freistellung umfasst insbesondere — aber nicht abschließend — Ansprüche von:
Spielern und Gastspielern (z. B. wegen Trainingsausfall, Verletzung, Qualitätsmängeln, Verbraucherwiderruf, Rückzahlungen, Werbung ohne Einwilligung, Spam),
Aufsichts- und Datenschutzbehörden (z. B. Bußgeld, behördliche Anordnungen, Anhörungen),
Wettbewerbern und Verbänden (z. B. UWG-Abmahnungen, Unterlassungsklagen),
sonstigen Rechteinhabern (z. B. urheber-, marken- oder persönlichkeitsrechtliche Ansprüche).
Die Freistellung umfasst sämtliche erforderlichen Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten, insbesondere Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen-, Übersetzungs- und Verwaltungskosten in gesetzlicher Höhe, sowie alle Beträge, die ENUGO zur Beilegung der jeweiligen Forderung zahlt oder hinterlegt. ENUGO wird den Trainer über solche Ansprüche unverzüglich informieren, ihm — soweit rechtlich möglich — die Verteidigung überlassen und ohne dessen vorherige Zustimmung kein Anerkenntnis und keinen Vergleich abschließen, wenn dies dem Trainer rechtliche Nachteile bringen würde.
§ 6 Missbrauchsverbote und Schutzmaßnahmen
(1) Der Trainer wird die Plattform ausschließlich im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Zwecks nutzen und alles unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb der Plattform, die Datensicherheit oder andere Nutzer gefährden könnte.
(2) Untersagt sind insbesondere:
das Versenden von Spam, unzulässiger Direktwerbung oder Massen-Mailings ohne erforderliche Einwilligung (§ 7 UWG, Art. 6/7 DSGVO),
Scraping, automatisiertes oder massenhaftes Auslesen, Kopieren oder Indexieren von Plattforminhalten oder Daten anderer Nutzer,
Reverse Engineering, Dekompilierung oder Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, soweit nicht gesetzlich ausdrücklich erlaubt,
die Nutzung der Plattform für rechtswidrige, irreführende, beleidigende, jugendgefährdende, gewaltverherrlichende oder gegen Persönlichkeitsrechte verstoßende Inhalte,
das Hochladen oder Verbreiten von Schadcode, Viren oder Inhalten, die geeignet sind, die Plattform oder Endgeräte anderer Nutzer zu beeinträchtigen,
die Umgehung von Authentifizierungs-, Berechtigungs- oder Zahlungsmechanismen, das Erstellen mehrerer Konten zur Umgehung von Beschränkungen sowie die unbefugte Weitergabe von Zugangsdaten oder API-Schlüsseln,
die Anmeldung oder Nutzung mit erkennbar unrichtigen Identitätsangaben, Strohmanngeschäfte sowie die Bereitstellung der Plattform an unberechtigte Dritte.
(3) ENUGO setzt zur Aufrechterhaltung der Plattformsicherheit übliche Schutzmaßnahmen ein, darunter Rate-Limiting, Bot-Erkennung, Abuse-Detection, automatisierte Risikoauswertungen sowie die Pseudonymisierung sicherheitsrelevanter Identifikatoren. ENUGO ist berechtigt, bei begründetem Verdacht auf Missbrauch — auch automatisiert — einzelne Funktionen vorübergehend einzuschränken oder Anfragen zu blockieren; sie verbleiben verhältnismäßig und auf das Erforderliche begrenzt.
(4) Bei einem festgestellten Verstoß gegen Absatz 2 ist ENUGO berechtigt, die in § 14 vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
§ 7 Gebühren, Abrechnung, Zahlungsverzug
(1) Die Grundgebühr nach dem gewählten Tarif (Basic oder Pro) wird im gewählten Abrechnungsintervall (monatlich oder jährlich) im Voraus abgerechnet. Die Zahlung erfolgt über Stripe Checkout bzw. die hinterlegte Zahlungsmethode.
(2) Soweit der Trainer ENUGO Pay nutzt, erhebt ENUGO zusätzlich eine Application Fee in Höhe von 1 % je verarbeiteter Transaktion. Die Application Fee wird auf Basis des vom Trainer für die jeweilige Leistung festgelegten Nettoentgelts (ohne Umsatzsteuer) berechnet. Einzelheiten regelt der Stripe-Connect-Zusatz sowie die Gebühren-Anlage.
(3) ENUGO stellt dem Trainer je Stripe-Payout eine fortlaufend nummerierte Gebührenabrechnung (Format: ENUGO-JJJJ-XXXXX) zu, die § 14 UStG entspricht. Die Application Fee wird über Stripe-Charges abgewickelt; eine separate Forderung gegen den Trainer entsteht nur, soweit dies technisch nicht möglich ist.
(4) Bei Zahlungsverzug ist ENUGO berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen sowie pauschalisierten Aufwandsersatz nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. ENUGO kann den Zugriff auf kostenpflichtige Funktionen während des Verzugs einschränken; zwingende, bereits laufende Buchungen bleiben hiervon im erforderlichen Umfang unberührt.
(5) Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen ENUGO ist nur zulässig, soweit die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
§ 8 Preisanpassung
(1) ENUGO ist berechtigt, die Tarifpreise und die Application Fee mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen, soweit dies aus billigem Ermessen unter Berücksichtigung der nachstehenden Faktoren geboten ist:
Inflation, gemessen am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes oder einem vergleichbaren amtlichen Index,
Änderungen der Stripe-Gebühren oder vergleichbarer Zahlungsdienstleisterkosten,
Änderungen der Hosting-, Bandbreite- oder Infrastrukturkosten,
Änderungen der Kosten sonstiger eingesetzter Drittanbieter (z. B. E-Mail-, Monitoring-, Kalender-Dienste),
Personalkosten, insbesondere infolge tariflicher oder gesetzlicher Anpassungen,
gesetzliche, regulatorische oder steuerliche Anforderungen (z. B. neue Datenschutz-, Steuer- oder Sicherheitsvorgaben),
wesentliche Erweiterungen oder qualitative Verbesserungen des Leistungsumfangs.
(2) ENUGO wird Preisanpassungen rechtzeitig, transparent und unter Angabe der wesentlichen Gründe in Textform oder über das Trainer-Dashboard ankündigen. Eine reine Gewinnerhöhung rechtfertigt keine Anpassung.
(3) Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % gegenüber dem Vorjahr steht dem Trainer ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Wirksamkeitsdatum der Erhöhung zu. Die Kündigung muss vor diesem Datum in Textform erklärt werden.
(4) Preisreduzierungen werden ohne Ankündigungsfrist wirksam.
§ 9 Nutzungsrechte, Inhalte, Referenzrecht
(1) ENUGO gewährt dem Trainer für die Laufzeit des Vertrags ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Plattform.
(2) Der Trainer räumt ENUGO ein einfaches, weltweites, nicht-exklusives, vergütungsfreies Nutzungsrecht an den von ihm in die Plattform eingestellten Inhalten (insbesondere Profilbild, Trainings- und Kursbeschreibungen, Mailings) ein, soweit dies zur Erbringung der Leistungen erforderlich ist (Anzeige, Speicherung, Sicherung, Indexierung, technische Bearbeitung).
(3) Der Trainer versichert, über sämtliche zur Einräumung dieses Nutzungsrechts erforderlichen Rechte zu verfügen und keine Rechte Dritter zu verletzen.
(4) Referenzrecht. ENUGO ist berechtigt, den Namen, das Logo, das Profilbild und eine kurze sachliche Beschreibung des Trainers (öffentliche Profilangaben) zu eigenen Referenz- und Marketingzwecken zu nennen und abzubilden, insbesondere auf der ENUGO-Website, in Pitch-Dokumenten, in Pressemitteilungen, auf Veranstaltungen und in Social-Media-Beiträgen. Vergütungsansprüche entstehen hierdurch nicht. Über die bloße Nennung als Referenzkunde hinausgehende Verwendungen — insbesondere Zitate, Fallstudien oder Testimonials — bedürfen der vorherigen Zustimmung des Trainers in Textform.
(5) Der Trainer kann dem Referenzrecht jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Inhalte werden binnen angemessener Frist entfernt, soweit dies mit verhältnismäßigem Aufwand möglich ist.
(6) Trainer-Inhalte können während der Vertragslaufzeit sowie innerhalb der Nachfrist gemäß § 13 Abs. 4 über die in der Plattform vorgesehenen Exportfunktionen heruntergeladen werden. Nach Ablauf der Nachfrist kann ein Datenexport nicht mehr gewährleistet werden. ENUGO empfiehlt einen rechtzeitigen Export vor Beendigung des Vertrags. Gesetzliche Auskunfts- und Datenübertragbarkeitsrechte (Art. 15, 20 DSGVO) bleiben unberührt.
§ 10 Auftragsverarbeitung und Datenschutz
(1) Soweit ENUGO im Rahmen der Plattformnutzung personenbezogene Daten der Spieler im Auftrag des Trainers verarbeitet, ist hierfür ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen. Der AVV ist Bestandteil dieses Vertrags und wird beim Onboarding automatisch akzeptiert; er ist als PDF herunterladbar und im Trainer-Dashboard abrufbar.
(2) Der Trainer ist gegenüber dem Spieler datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Trainer informiert seine Spieler in geeigneter Form über die Datenverarbeitung; ENUGO unterstützt durch entsprechende Texte und Hinweise.
(3) Soweit ENUGO im Rahmen eigener Verarbeitungen — insbesondere Betrieb, Sicherheit und Weiterentwicklung der Plattform, Vertragsabwicklung mit dem Trainer, Veröffentlichung öffentlicher Trainerprofile in der Trainersuche oder Bearbeitung von Spieler-Meldungen — personenbezogene Daten verarbeitet, geschieht dies in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortung von ENUGO und ausschließlich zu den vertraglich vereinbarten Zwecken. Die abschließende datenschutzrechtliche Rollenverteilung dieser Vorgänge — insbesondere die Frage einer etwaigen gemeinsamen Verantwortlichkeit im Sinne von Art. 26 DSGVO — wird im AVV bzw. in einer ergänzenden Vereinbarung verbindlich geregelt, sobald das zugrundeliegende Datenflussmodell final feststeht.
§ 11 Stripe Connect, ENUGO Pay, KYC
(1) Die Online-Zahlungsabwicklung erfolgt über Stripe Connect (Destination Charges) durch Stripe Payments Europe, Ltd. und konzernverbundene Unternehmen. Einzelheiten regelt der Stripe-Connect-Zusatz, der Bestandteil dieser AGB ist.
(2) Der Trainer ist verpflichtet, das Stripe-Connect-Onboarding (KYC) vollständig zu durchlaufen und auf Anforderung von Stripe weitere Nachweise zu erbringen. ENUGO haftet nicht für Verzögerungen, Beschränkungen oder Ablehnungen durch Stripe.
(3) Der Trainer ist verantwortlich für die richtige Konfiguration seiner steuerlichen Angaben (Kleinunternehmer-Status, USt-Satz, USt-IdNr.). ENUGO übernimmt insoweit keine Prüfungspflicht.
§ 12 Beta- und Vorschaufunktionen
(1) ENUGO kann einzelne Funktionen vorab als Beta-, Preview-, Early-Access- oder Pilotfunktionen („Beta-Funktionen") bereitstellen. Beta-Funktionen sind als solche gekennzeichnet und stehen nur den hierfür freigeschalteten Trainern zur Verfügung.
(2) Beta-Funktionen werden in dem jeweils erreichten Entwicklungsstand bereitgestellt. Sie können Fehler, Lücken oder unerwartetes Verhalten aufweisen, jederzeit verändert, eingeschränkt oder eingestellt werden und sind nicht Gegenstand der Soll-Verfügbarkeit gemäß § 4 Abs. 2 oder eines Support-Anspruchs gemäß § 4 Abs. 4.
(3) Eine Haftung von ENUGO für Beta-Funktionen ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie auf die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beschränkt. Im Übrigen gelten die Haftungsregelungen des § 15.
(4) Der Trainer wird ENUGO Beta-Funktionen betreffende Rückmeldungen — soweit zumutbar — zur Verfügung stellen. ENUGO darf solche Rückmeldungen unentgeltlich und unbefristet zur Verbesserung der Plattform nutzen. Persönlichkeits- und Datenschutzrechte des Trainers und seiner Spieler bleiben unberührt.
(5) Beta-Funktionen sollten nicht für geschäftskritische, unwiderrufliche oder unter Zeitdruck stehende Vorgänge eingesetzt werden, ohne dass der Trainer die Ergebnisse zusätzlich überprüft.
§ 13 Laufzeit, Kündigung, Sofortmaßnahmen, Reaktivierung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann ordentlich zum Ende des jeweiligen Abrechnungsintervalls (monatlich bzw. jährlich) gekündigt werden („cancel_at_period_end").
(2) Die Kündigung erfolgt über das Trainer-Dashboard oder in Textform an info@enugo.de.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für ENUGO insbesondere vor bei: schwerwiegendem oder wiederholtem Verstoß des Trainers gegen diese AGB, Insolvenz, missbräuchlicher Nutzung der Plattform, gefährdender Inhalte, behördlichen Untersagungsverfügungen, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung.
(4) Sofortmaßnahmen. Unabhängig vom Recht zur außerordentlichen Kündigung ist ENUGO berechtigt, einzelne Zugänge, Daten oder Funktionen mit sofortiger Wirkung zu sperren, einzuschränken oder zu entfernen, soweit dies zur Abwehr akuter Rechts-, Sicherheits-, Compliance- oder Reputationsrisiken erforderlich ist (z. B. behördliche Anordnungen, Sicherheitsvorfälle, drohende Bußgelder, gefährdende Inhalte, Anzeichen von Betrug oder Zahlungsmissbrauch, Anweisungen von Stripe oder anderen Subdienstleistern). ENUGO informiert den Trainer unverzüglich über Art und Grund der Maßnahme, soweit dies nicht zur Gefährdung der Maßnahme selbst, behördlicher Ermittlungen oder Rechte Dritter führt. Die Maßnahme bleibt verhältnismäßig und auf das zur Risikoabwehr Erforderliche begrenzt; bereits gezahlte Grundgebühren werden anteilig zurückerstattet, sofern die Maßnahme dauerhaft den vertraglich geschuldeten Leistungsumfang erheblich einschränkt und der Trainer dies nicht zu vertreten hat.
(5) Nach Vertragsende geht das Konto in einen eingeschränkten Modus über. Lesezugriffe und der Export sind innerhalb der nächsten 90 Tage weiterhin möglich; eine Reaktivierung des Abonnements ist in diesem Zeitraum möglich. Anschließend wird das Konto durch einen täglichen Cronjob (03:00 Uhr) automatisiert gelöscht; Aufbewahrungspflichten gemäß § 16 bleiben unberührt.
(6) Promocodes und Trial-Tage erlöschen mit Vertragsende ersatzlos.
§ 14 Sperrung und Suspendierung
(1) ENUGO ist berechtigt, ein Trainer-Konto vorübergehend zu sperren oder einzelne Funktionen einzuschränken, wenn:
konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen,
die Plattformsicherheit oder die Sicherheit anderer Nutzer gefährdet ist,
begründete Verdachtsmomente auf Verstöße gegen Rechte Dritter oder geltendes Recht vorliegen,
Zahlungsverpflichtungen gegenüber ENUGO oder Stripe nicht erfüllt werden,
Stripe-seitig Einschränkungen oder Sperrungen gegen den Connected Account ausgesprochen werden,
ein Verstoß gegen § 6 (Missbrauchsverbote) festgestellt wird.
(2) ENUGO informiert den Trainer über eine Sperrung in Textform unter Angabe der wesentlichen Gründe, soweit dies nicht zur Gefährdung von Ermittlungen oder Dritten führt.
(3) Während einer Sperrung bleibt die Pflicht zur Zahlung der Grundgebühr bestehen, soweit die Sperrung auf einem Verstoß des Trainers beruht.
§ 15 Haftung, KI-Hinweis
(1) ENUGO haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, im Rahmen einer gesetzlichen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten") ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Soweit eine Haftungsbegrenzung greift, ist sie der Höhe nach auf das in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis vom Trainer an ENUGO gezahlte Entgelt (ohne Application Fee) begrenzt, mindestens jedoch auf 500,00 EUR und höchstens auf 10.000,00 EUR je Vertragsjahr, sofern und soweit dies AGB-rechtlich zulässig ist.
(4) ENUGO haftet nicht für:
Ausfall, Verzögerung oder fehlerhafte Funktion von Drittanbietern (insbesondere Stripe, Google, Microsoft, Hosting-Provider, E-Mail-Provider, Mobilfunknetze),
Verzögerungen bei der Kalender-Synchronisierung und daraus resultierende Doppelbuchungen, da ENUGO insoweit nur eine technische Hilfeleistung mit definiertem Sync-Intervall (5 Minuten) erbringt,
Schäden, die durch Konfiguration falscher Storno-, Preis- oder Verfügbarkeitsangaben des Trainers entstehen,
Schäden aus der Trainingsleistung des Trainers gegenüber Spielern, einschließlich Sportunfällen.
(5) KI-Hinweis und Haftungsausschluss für KI-gestützte Funktionen. Soweit ENUGO Funktionen bereitstellt, die auf künstlicher Intelligenz, maschinellem Lernen, generativer Modellbildung oder vergleichbaren probabilistischen Verfahren beruhen (z. B. Textvorschläge, Zusammenfassungen, Empfehlungen, Assistenz im Support), gilt: Solche Funktionen liefern Vorschläge auf statistischer Basis. Sie können fehlerhaft, unvollständig, veraltet, voreingenommen oder irreführend sein und ersetzen weder eine fachliche, rechtliche, steuerliche, medizinische oder sportwissenschaftliche Prüfung noch eine eigenverantwortliche Entscheidung des Trainers. ENUGO übernimmt — soweit gesetzlich zulässig — keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Rechtmäßigkeit der Ergebnisse KI-gestützter Funktionen. Der Trainer ist verpflichtet, KI-Ausgaben vor Verwendung gegenüber Spielern, Behörden oder Dritten zu prüfen, und stellt ENUGO von Ansprüchen frei, die auf einer ungeprüften Weitergabe solcher Ausgaben beruhen. Die übrigen Haftungsregelungen dieses Paragraphen bleiben unberührt.
§ 16 Datenexport, Datenlöschung, Aufbewahrungspflichten
(1) Der Trainer kann seine Daten während der Vertragslaufzeit und während der Nachfrist gemäß § 13 Abs. 5 über die in der Plattform bereitgestellten Exportfunktionen (CSV, Excel, ZIP für Belege und Stornobelege) herunterladen. Nach Ablauf der Nachfrist kann ein Export nicht mehr gewährleistet werden.
(2) Bei Konto-Löschung wird zunächst ein 7-tägiger Soft-Delete eingeleitet (Token-basierte Bestätigung, vorheriger Hinweis per E-Mail). Während dieser Frist kann die Löschung widerrufen werden.
(3) ENUGO bewahrt diejenigen Zahlungs- und Gebührenbelege, die das Vertrags- und Abrechnungsverhältnis zwischen ENUGO und dem Trainer betreffen (insbesondere die von ENUGO ausgestellten Gebührenabrechnungen), im gesetzlich erforderlichen Umfang auf (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB — regelmäßig 10 Jahre). Diese Aufbewahrung erfolgt unabhängig vom Fortbestand des Trainer-Kontos. Personenbezogene Bestandteile werden, soweit möglich, minimiert oder pseudonymisiert.
(4) Für Belege und Unterlagen, die das Verhältnis zwischen dem Trainer und seinen Spielern betreffen (insbesondere die im Namen des Trainers ausgestellten Zahlungs- und Stornobelege), ist allein der Trainer aufbewahrungspflichtig und verantwortlich. ENUGO stellt diese Belege während der Vertragslaufzeit sowie während der Nachfrist gemäß § 13 Abs. 5 über die Exportfunktionen bereit; eine darüber hinausgehende Archivierung für den Trainer schuldet ENUGO nicht. Der Trainer kann auch nach Beendigung des Abonnements innerhalb der Nachfrist auf sein Konto zugreifen, um diese Daten herunterzuladen, und wird vor der endgültigen Löschung hierauf hingewiesen. Nach Ablauf der Nachfrist und Löschung des Kontos werden diese Daten bei ENUGO nicht weiter vorgehalten.
(5) Der Trainer ist verpflichtet, vor endgültiger Löschung alle für seine eigenen Aufbewahrungspflichten relevanten Daten zu exportieren.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nur im Rahmen dieses Vertrags zu nutzen, vertraulich zu behandeln und vor unbefugtem Zugriff zu schützen.
(2) Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere Konditionen, Roadmap-Inhalte, nicht öffentlich zugängliche Funktionsdetails, Spielerdaten sowie alle Informationen, die nach ihrer Art oder den Umständen als vertraulich anzusehen sind.
(3) Die Pflichten dieses Paragraphen gelten auch nach Beendigung des Vertrags fort. Das Referenzrecht nach § 9 Abs. 4 bleibt unberührt.
§ 18 Änderung dieser AGB
(1) ENUGO kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus billigem Ermessen geboten ist (z. B. Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedingungen, neue Funktionen, regulatorische Anforderungen).
(2) Geplante Änderungen werden dem Trainer mindestens 30 Tage vor Wirksamkeit in Textform oder über das Trainer-Dashboard angezeigt. Widerspricht der Trainer den Änderungen nicht binnen 30 Tagen nach Zugang in Textform, gelten sie als angenommen. Hierauf wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
(3) Widerspricht der Trainer den Änderungen rechtzeitig, ist ENUGO berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Wirksamkeitsdatum der Änderung zu kündigen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des kollisionsrechtlichen Rückverweisungsrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von ENUGO, soweit der Trainer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Textform; auf das Schriftformerfordernis dieser Klausel kann ebenfalls nur in Textform verzichtet werden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Anlagen
Anlage A: Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
Anlage B: Stripe-Connect-Zusatz und Zahlungsbedingungen.
Anlage C: Buchungs- und Teilnahmebedingungen für Spieler.
Anlage D: Tarifübersicht Basic / Pro (Leistungsbeschreibung, jeweils tagesaktuell).
Anlage E: Gebührenanlage / Application Fee.