Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Vereinbarung über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO.
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV", Version 1.0) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ENUGO im Auftrag des Trainers. Er ersetzt die Vorgängerfassung vom Mai 2026 vollständig und ist Bestandteil des SaaS-Vertrags zwischen ENUGO und dem Trainer (AGB Trainer, Anlage A). Der AVV wird im Onboarding-Prozess gesondert und ausdrücklich durch den Trainer akzeptiert
Präambel
Zwischen
Mattis Schaeffer, Dustin Crefeld GbR, Eberhardstr. 1, 58730 Fröndenberg/Ruhr, vertreten durch Mattis Schaeffer — nachfolgend „Auftragsverarbeiter" oder „ENUGO" —
und der natürlichen oder juristischen Person, die sich als Trainerin oder Trainer auf der ENUGO-Plattform registriert hat — nachfolgend „Verantwortlicher" oder „Trainer" —
— gemeinsam die „Parteien" — wird der nachfolgende AVV geschlossen.
§ 1 Gegenstand und Dauer
(1) Gegenstand dieses AVV ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch ENUGO im Auftrag des Trainers im Rahmen der Nutzung der ENUGO-Plattform (SaaS-Vertrag). Eine konkrete Beschreibung der Verarbeitung enthält Anlage 1 (Verarbeitungsverzeichnis).
(2) Die Dauer dieser Vereinbarung entspricht der Laufzeit des SaaS-Vertrags zwischen ENUGO und dem Trainer und endet automatisch mit Beendigung des SaaS-Vertrags. Aufbewahrungspflichten gemäß § 12 dieses AVV bleiben hiervon unberührt.
(3) Der Trainer akzeptiert diesen AVV im Onboarding-Prozess ausdrücklich und gesondert (eigene Bestätigungsaktion); eine pauschale Mitannahme zusammen mit den AGB Trainer findet nicht statt. Der AVV ist als PDF herunterladbar und steht im Trainer-Dashboard zur Einsicht und zum Nachweis bereit.
§ 2 Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
(1) Art und Zweck der Verarbeitung ergeben sich aus den vom Trainer gebuchten Funktionen der Plattform. Dazu zählen insbesondere:
Spielerverwaltung (Stamm-, Kontakt-, Profil- und Kategoriedaten, HCP, Notizen),
Buchungs- und Kursverwaltung (Anlegen, Verwalten, Stornieren, Umbuchen),
Kommunikationsdienste (Direktnachrichten, Broadcasts, Mailings),
Kalender-Integration und Slot-Verfügbarkeit (auf Wunsch des Trainers),
Belegerstellung (Zahlungsbelege, Stornobelege, Kurs-Zahlungsbelege),
Zahlungsabwicklung über ENUGO Pay (Stripe Connect) — soweit aktiviert,
Benachrichtigungen, transaktionale E-Mails, Erinnerungen.
(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu den im SaaS-Vertrag, im Verarbeitungsverzeichnis (Anlage 1) und in dieser Vereinbarung festgelegten Zwecken. Eine Nutzung der Daten für eigene Zwecke von ENUGO findet nicht statt; ausgenommen sind die eigenen Verarbeitungen von ENUGO als Verantwortlicher (z. B. Vertragsabwicklung mit dem Trainer, Plattformsicherheit), für die ein separates Verantwortungsverhältnis besteht.
§ 3 Kategorien betroffener Personen und Daten
(1) Kategorien betroffener Personen:
Spielerinnen und Spieler, die in einer Verbindung („Connect") zum Trainer stehen oder Buchungen beim Trainer vornehmen,
Gastspielerinnen und Gastspieler, die ohne Konto über die Plattform buchen,
Kontaktpersonen, die der Trainer in die Plattform einlädt oder importiert.
mitgebuchte Personen, für die ein Accountinhaber bucht (insbesondere Kinder und Ehepartner, ggf. Minderjährige).
(2) Kategorien personenbezogener Daten:
Stamm- und Kontaktdaten (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, ggf. Anschrift),
Profil- und Spielerdaten (Anrede, Geburtsdatum sofern angegeben, HCP-Historie, Kategoriezuordnungen, Notizen),
Vertrags- und Buchungsdaten (Buchungen, Kursanmeldungen, Statuswerte, Zahlungsart),
Zahlungs- und Belegdaten (Beträge, Belegnummern, Zahlungsstatus, Refund-Status; vollständige Kartendaten verbleiben ausschließlich bei Stripe),
Kommunikationsdaten (Direktnachrichten, Broadcasts, Mailings, Opt-Out-Status),
Daten mitgebuchter Personen (Name, ggf. Alter bzw. Minderjährigkeit) bei Buchungen für Kinder oder Ehepartner,
Authentifizierungs- und Sicherheitsdaten (Login-Status, IP-Adresse, Geräte- und Browserinformationen, soweit aus Sicherheitsgründen erforderlich).
Besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 DSGVO sind nicht Gegenstand der Verarbeitung. Sollte der Trainer im Einzelfall solche Daten in Freitextfeldern einstellen, geschieht dies eigenverantwortlich und außerhalb des Verarbeitungsverzeichnisses; ENUGO empfiehlt, dies zu unterlassen.
§ 4 Pflichten von ENUGO
(1) ENUGO verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Trainers, es sei denn, ENUGO ist durch das Recht der Union oder eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet. In diesem Fall teilt ENUGO dem Trainer diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
(2) Weisungen können in Textform, per E-Mail oder elektronisch über die im Trainer-Dashboard vorgesehenen Funktionen (Einstellungen, Aktivierungen, Konfigurationen, Tickets, Support-Konversationen) erteilt werden. Mündliche oder telefonische Weisungen werden vom Trainer unverzüglich in Textform bestätigt. ENUGO dokumentiert erteilte Weisungen sowie deren Annahme oder Beanstandung in einer für beide Parteien nachvollziehbaren Form.
(3) ENUGO verpflichtet die zur Verarbeitung befugten Personen zur Vertraulichkeit (Art. 28 Abs. 3 lit. b DSGVO), soweit diese nicht bereits einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
(4) ENUGO trifft die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO (Anlage 2 — TOMs).
(5) ENUGO unterstützt den Trainer unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Erfüllung von Pflichten gemäß Art. 32 bis 36 DSGVO sowie bei Anträgen betroffener Personen (Art. 12 ff. DSGVO). ENUGO informiert den Trainer unverzüglich, wenn betroffene Personen ihre Rechte gegenüber ENUGO direkt geltend machen.
(6) Ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da hierzu keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Datenschutzanfragen richten Sie bitte an support@enugo.de.
(7) ENUGO meldet dem Trainer Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Bekanntwerden, in Textform an die vom Trainer hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Meldung enthält mindestens die in Art. 33 Abs. 3 DSGVO geforderten Informationen, soweit verfügbar; fehlende Informationen werden nachgereicht. Können einzelne Informationen aus organisatorischen oder ermittlungstaktischen Gründen nicht innerhalb dieser Frist bereitgestellt werden, wird der Trainer hierüber zeitgleich informiert.
§ 5 Pflichten des Trainers
(1) Der Trainer ist im datenschutzrechtlichen Sinne Verantwortlicher für die im Rahmen der Plattformnutzung verarbeiteten Daten seiner Spieler. Er trägt für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung Sorge.
(2) Der Trainer informiert die betroffenen Personen über die Verarbeitung, insbesondere durch eine eigene Datenschutzerklärung gegenüber seinen Spielern. ENUGO stellt insoweit keine Rechtsdokumente oder Vorlagen für das Verhältnis zwischen Trainer und Spieler bereit. Die Plattform bietet dem Trainer lediglich die technische Möglichkeit, eigene Dokumente zu hinterlegen; dies ist optional. ENUGO weist den Trainer darauf hin, an welcher Stelle er solche Dokumente hinterlegen kann und dass deren Erstellung und Bereitstellung in seiner alleinigen Verantwortung liegt. Hinterlegt der Trainer keine Dokumente, bleibt der entsprechende Bereich leer.
(3) Der Trainer erteilt Weisungen schriftlich oder in einem dokumentierten elektronischen Format (insbesondere über das Trainer-Dashboard, Einstellungen, Konfigurationen, Funktionsaktivierungen, Tickets). Er ist verpflichtet, abweichende Weisungen außerhalb dieser Wege ebenfalls zu dokumentieren und ENUGO in Textform zu bestätigen.
(4) Der Trainer ist verantwortlich für die Erteilung erforderlicher Einwilligungen, insbesondere für Mailings, Marketing-Maßnahmen und freiwillige Datenfelder.
§ 6 Subprozessoren
(1) Der Trainer erteilt ENUGO eine allgemeine Genehmigung zur Hinzuziehung weiterer Auftragsverarbeiter („Subprozessoren") für die Erbringung der Plattformleistungen. Dies umfasst ausdrücklich auch Anbieter KI-gestützter Dienste (z. B. für Textvorschläge, Support-Assistenz, Empfehlungsfunktionen), sofern und soweit die Verarbeitung zur Erbringung der Plattformleistungen erforderlich ist.
(2) Die aktuelle Subprozessoren-Liste ist in Anlage 3 dieses AVV enthalten und wird unter www.enugo.de/legal/subprocessors veröffentlicht. ENUGO informiert den Trainer über beabsichtigte Änderungen dieser Liste (Hinzufügung oder Ersetzung) mit einer Frist von mindestens 30 Tagen vor Wirksamkeit per E-Mail oder über das Dashboard.
(3) Der Trainer kann der Änderung innerhalb dieser Frist aus wichtigem Datenschutzgrund widersprechen. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs sind die Parteien zur kooperativen Klärung verpflichtet; gelingt keine Einigung, kann der Trainer den SaaS-Vertrag außerordentlich kündigen.
(4) ENUGO verpflichtet Subprozessoren vertraglich auf datenschutzrechtliche Pflichten, die denen dieses AVV im Wesentlichen entsprechen, insbesondere auf die in Art. 28 Abs. 4 DSGVO vorgesehenen Garantien.
(5) ENUGO haftet gegenüber dem Trainer für das Verhalten seiner Subprozessoren wie für eigenes Verhalten, soweit gesetzlich nicht zwingend anders geregelt.
§ 7 Drittlandtransfer
(1) Eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland erfolgt nur, soweit dies zur Erbringung der Plattformleistungen erforderlich ist (insbesondere Zahlungsabwicklung über Stripe, Kalender-Integration mit Google/Microsoft, ggf. KI-Dienste).
(2) Bei Übermittlungen in Drittländer stellt ENUGO sicher, dass ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist, insbesondere durch Angemessenheitsbeschluss (Art. 45 DSGVO, z. B. EU-US Data Privacy Framework) oder durch Standardvertragsklauseln gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, ergänzt um geeignete technische und organisatorische Maßnahmen.
(3) Auf Anfrage stellt ENUGO dem Trainer einen Nachweis der getroffenen Garantien zur Verfügung.
§ 8 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
Die zum Schutz der personenbezogenen Daten erforderlichen TOMs sind in Anlage 2 detailliert beschrieben. Sie umfassen insbesondere:
Transportverschlüsselung (TLS) für alle Verbindungen,
Verschlüsselung ruhender Daten, soweit verfügbar,
Zutritts-, Zugangs- und Zugriffskontrolle mittels Rollen- und Rechtekonzept (RBAC),
Mehr-Faktor-Authentifizierung für Administratoren,
regelmäßige Backups mit definierten Wiederherstellungszielen (RTO/RPO),
Logging und Auditing sicherheitsrelevanter Vorgänge,
Incident-Response-Prozess mit Meldepflicht binnen 72 Stunden gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO),
regelmäßige Überprüfung, Bewertung und Anpassung der TOMs.
ENUGO kann die TOMs an den jeweiligen Stand der Technik anpassen, sofern hierdurch das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschritten wird.
§ 9 Kontroll- und Nachweisrechte des Trainers
(1) Der Trainer hat das Recht, sich von der Einhaltung der Verpflichtungen aus diesem AVV zu überzeugen. ENUGO stellt hierfür vorrangig geeignete Nachweise zur Verfügung — insbesondere die jeweils aktuelle TOMs-Dokumentation, die Subprozessoren-Liste sowie verfügbare Zertifikate (z. B. ISO 27001) und Prüfberichte unabhängiger Dritter. Die Vorlage solcher Nachweise gilt grundsätzlich als ausreichende Erfüllung der Kontrollpflicht.
(2) Vor-Ort-Prüfungen sind nur zulässig, soweit Nachweise und schriftliche Auskünfte gemäß Absatz 1 zur Erfüllung der Kontrollpflicht nicht ausreichen. Sie sind mit einer Frist von mindestens 30 Tagen anzukündigen, auf das erforderliche Maß zu beschränken und ausschließlich während üblicher Geschäftszeiten von ENUGO durchzuführen. Sie dürfen den Geschäftsbetrieb von ENUGO und seinen Subprozessoren nicht unangemessen beeinträchtigen. Berechtigte Geheimhaltungsinteressen, insbesondere zu Sicherheitskonzepten, Detailkonfigurationen, internen Audit-Ergebnissen, Geschäftsgeheimnissen oder Daten anderer Trainer, sind zu wahren; ENUGO ist berechtigt, entsprechende Informationen zu schwärzen oder anders zu anonymisieren.
(3) Die Kosten einer Vor-Ort-Prüfung trägt der Trainer, es sei denn, die Prüfung führt zu festgestellten erheblichen Verstößen von ENUGO; in diesem Fall trägt ENUGO die Kosten.
(4) Aufsichtsbehörden ist nach den gesetzlichen Vorgaben Zutritt zu gewähren.
§ 10 Mitteilung bei Verletzungen und Anfragen Dritter
(1) ENUGO informiert den Trainer unverzüglich über behördliche oder gerichtliche Anordnungen, die personenbezogene Daten des Trainers betreffen, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(2) ENUGO informiert den Trainer unverzüglich über Auskunftsersuchen betroffener Personen, die sich nach dem Inhalt erkennbar gegen den Trainer richten. ENUGO wird diese nicht eigenständig beantworten, sondern an den Trainer weiterleiten.
§ 11 Haftung
(1) Die Haftung der Parteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Art. 82 DSGVO. Soweit im Innenverhältnis nichts Abweichendes geregelt ist, gilt die Haftungsverteilung nach Verschuldensanteilen.
(2) Die Haftungsbegrenzungen aus den AGB Trainer (insbesondere § 15 der AGB Trainer, Version 1.0) gelten ergänzend auch für die Erfüllung dieses AVV, soweit Art. 82 DSGVO und sonstige zwingende datenschutzrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Die §§ 13–15 der AGB Trainer (Sofortmaßnahmen, Sperrung, Haftung) sind insoweit Bestandteil dieses Vertrages und werden bei Konflikten zugunsten der Trainer-AGB-Regelungen ausgelegt, soweit datenschutzrechtlich zulässig.
(3) Soweit beide Parteien für einen Schaden im Außenverhältnis haften, bemühen sich die Parteien um eine gemeinsame, einvernehmliche Klärung gegenüber Betroffenen und Behörden.
§ 12 Rückgabe und Löschung der Daten
(1) Nach Beendigung der Verarbeitung gibt ENUGO die im Auftrag des Trainers verarbeiteten personenbezogenen Daten nach Wahl des Trainers über die in der Plattform bereitgestellten Exportfunktionen heraus oder löscht sie. Der Export umfasst die für den Trainer relevanten Verarbeitungsdaten, insbesondere Spieler-Stamm-, Kontakt- und Profildaten (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Anschrift), Buchungs- und Kursdaten sowie Zahlungs- und Belegdaten, in den von der Plattform angebotenen Formaten (z. B. CSV, Excel, ZIP). Nicht Gegenstand des Exports sind Daten, die ENUGO in eigener Verantwortung verarbeitet (z. B. Sicherheits- und Logdaten sowie Daten der Vertragsabwicklung zwischen ENUGO und dem Trainer). Der Trainer kann nach Beendigung des SaaS-Vertrags innerhalb einer Selbstzugriffsfrist von 14 Tagen auf sein Konto zugreifen, um diese Daten selbst herunterzuladen; innerhalb der anschließenden 90-tägigen Aufbewahrungsfrist (Absatz 3) stellt ENUGO die Daten auf Anfrage des Trainers bereit. Der Trainer wird vor der endgültigen Löschung hierauf hingewiesen.
(2) Soweit eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht der Löschung entgegensteht (insbesondere § 147 AO, § 257 HGB), bleibt die entsprechende Speicherung in dem erforderlichen Umfang zulässig. Die hiervon betroffenen Daten werden eingeschränkt verarbeitet (Art. 18 DSGVO) und auf die Zwecke der Aufbewahrung beschränkt.
(3) Nach Beendigung des SaaS-Vertrags besteht zunächst eine Selbstzugriffsfrist von 14 Tagen; anschließend wird der Zugang gesperrt und die Daten werden für weitere 90 Tage aufbewahrt, innerhalb derer ENUGO das Konto auf Anfrage des Trainers wiederherstellen bzw. die Daten bereitstellen kann. Nach Ablauf dieser Fristen (insgesamt 104 Tage nach Vertragsende) werden die Trainer-Daten durch einen täglichen Cronjob automatisiert gelöscht, sofern keine Wiederaktivierung erfolgt.
§ 13 Sonstiges
(1) Bei Widersprüchen zwischen diesem AVV und sonstigen Vereinbarungen zwischen den Parteien gehen die Regelungen dieses AVV vor.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieser Klausel.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz von ENUGO, soweit der Trainer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Anlage 1 — Verarbeitungsverzeichnis
Verarbeitungstätigkeiten
Spielerverwaltung & CRM: Anlegen, Aktualisieren, Anzeigen, Exportieren und Löschen von Spielerprofilen, Notizen, Kategorien, HCP-Historie, Spieler-Verbindungen.
Buchungs- und Kursverwaltung: Anlegen und Pflege von Trainingstypen, Kursen und Sessions; Buchen, Stornieren, Verschieben, Reschedule-Links; Slot-Berechnung; Erinnerungen.
Kommunikation: Direktnachrichten, Threads zu Buchungen, Broadcasts, Mailings, transaktionale E-Mails.
Kalender-Integration: OAuth-Verbindung zu Google/Microsoft; Auslesen von Events zur Slot-Blockierung.
Belegerstellung: Zahlungsbelege, Stornobelege, Kurs-Zahlungsbelege; fortlaufende Nummern; ZIP-Exporte.
Zahlungsabwicklung: ENUGO Pay über Stripe Connect; KYC-Status-Tracking; Refunds; Application Fee.
Benachrichtigungen: In-App-Nachrichten, E-Mails, Erinnerungen, Cronjob-getriebene Hinweise.
Kategorien betroffener Personen, Datenarten, Empfänger
Siehe §§ 3 und 6. Empfänger sind die in Anlage 3 genannten Subprozessoren sowie ENUGO-Mitarbeiter mit auf die jeweiligen Aufgaben begrenzten Berechtigungen.
Speicherdauer
Konto- und Profildaten: für die Dauer der Trainer-Spieler-Verbindung; Buchungsdaten: bis zur vollständigen Abwicklung; Belege: 10 Jahre (§ 147 AO, § 257 HGB); Logdaten: i. d. R. 14 Tage; Marketing-Einwilligungen: bis zum Widerruf. Backups: Sicherungskopien werden für einen definierten, begrenzten Zeitraum (regelmäßig 90 Tage) vorgehalten und ausschließlich zur Wiederherstellung im Stör- oder Katastrophenfall verwendet. In Produktivsystemen gelöschte Daten werden im Rahmen des regulären Backup-Zyklus überschrieben; eine Nutzung von Backup-Daten für reguläre Verarbeitungen oder zur Umgehung von Löschpflichten findet nicht statt.
Anlage 2 — Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)
1. Vertraulichkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Zutrittskontrolle in den Rechenzentren der Subprozessoren (zertifizierte Anbieter, z. B. ISO 27001/27017/27018).
Zugangskontrolle: persönliche Benutzerkonten, starkes Passwortmanagement, MFA für Administratoren, Lockout-Mechanismen.
Zugriffskontrolle: rollenbasiertes Berechtigungskonzept (RBAC), Trennung von Dev/Test/Prod, Need-to-know-Prinzip.
Trennungsgebot: Mandantentrennung pro Trainer auf logischer Ebene; getrennte Verarbeitungen für ENUGO-eigene und auftragsverarbeitete Daten.
Pseudonymisierung von Tokens, Session-IDs und ausgewählten Identifikatoren.
2. Integrität (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Eingabekontrolle: nachträgliche Überprüfbarkeit von Eingaben, Änderungen und Löschungen relevanter Datensätze über Audit-Trails.
Weitergabekontrolle: Verschlüsselung (TLS) für alle Verbindungen, sichere E-Mail-Versandinfrastruktur, signierte Webhooks bei Stripe.
3. Verfügbarkeit und Belastbarkeit (Art. 32 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Hochverfügbares Hosting mit georedundanten Backups.
Definierte Recovery-Time-Objective (RTO) und Recovery-Point-Objective (RPO).
Monitoring und Alerting auf System- und Anwendungsebene.
Schutz vor Schadsoftware, regelmäßige Sicherheits-Updates.
4. Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO)
Regelmäßige Penetrationstests und Reviews.
Datenschutz- und Sicherheits-Schulungen aller Mitarbeitenden.
Datenschutz-Folgenabschätzungen, soweit erforderlich.
Incident-Response-Prozess mit Meldewegen, Eskalation, Dokumentation und 72-Stunden-Pflicht (Art. 33 DSGVO).
Anlage 3 — Subprozessoren (Stand: 14. Juni 2026)
Stripe Payments Europe, Ltd. — Zahlungsabwicklung, KYC, Payouts (Drittland-Transfer in die USA möglich; DPF/SCC).
Hetzner Online GmbH, Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland — Hosting der Anwendung, Datenbank und Backups in Deutschland.
IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland — Domain- und E-Mail-Infrastruktur (u. a. Postfächer).
Resend (resend.com) — Versand transaktionaler und werblicher E-Mails (Drittland-Transfer in die USA möglich; SCC/DPF).
Google Ireland Ltd. — Google Calendar-Integration (nur auf Wunsch des Trainers).
Microsoft Ireland Operations Ltd. — Microsoft Outlook/365-Integration (nur auf Wunsch des Trainers).
Ploi (ploi.io) — Monitoring, Server-Management, Fehleranalyse und Logging.
Anthropic (Claude AI) — optionale KI-gestützte Funktionen (z. B. Textvorschläge, Support-Assistenz), soweit aktiviert (Drittland-Transfer in die USA möglich; SCC/DPF).
Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer (sofern beauftragt) — soweit zu Aufbewahrungs- oder Prüfzwecken erforderlich.
Die jeweils aktuelle Liste mit Angabe der Verarbeitungstätigkeit, des Sitzes und der Garantien wird unter www.enugo.de/legal/subprocessors veröffentlicht.
Mit der ausdrücklichen Bestätigung im Onboarding wird dieser AVV einschließlich der Anlagen 1–3 wirksam.