Buchungs- und Teilnahmebedingungen
Bedingungen für Trainings, Kurse und Einzelsessions, die über ENUGO gebucht werden.
Diese Buchungs- und Teilnahmebedingungen („Version 1.0") regeln die Buchung und Durchführung von Trainings, Coachings, Einzelterminen und Kursen, die Spieler über die ENUGO-Plattform bei einem Trainer buchen. Sie ersetzen die Vorgängerfassung vom Mai 2026 vollständig und sind Bestandteil des Trainings- bzw. Kursvertrags zwischen Spieler und Trainer. ENUGO stellt die technische Plattform; Vertragspartner der sportlichen Leistung ist ausschließlich der jeweilige Trainer
§ 1 Anwendungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Bedingungen gelten für jede Buchung eines Trainings, einer Session oder eines Kurses („Buchung"), die über die ENUGO-Plattform — insbesondere über die öffentliche Buchungsseite des Trainers, das eingebettete iFrame-Widget oder das Spielerkonto — vorgenommen wird.
(2) Vertragspartner der gebuchten sportlichen Leistung ist ausschließlich der jeweils im Buchungsprozess sichtbar benannte Trainer. ENUGO ist nicht Vertragspartner dieses Vertrags. Sämtliche Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung der Trainingsleistung richten sich gegen den Trainer. ENUGO tritt insoweit ausschließlich als technischer Vermittler auf und übernimmt keine Erfüllungsverantwortung für die Trainingsleistung.
(3) Die Bedingungen gelten gleichermaßen für angemeldete Spieler und für Gastspieler. Bei Gastbuchungen erklärt sich der Spieler durch Bestätigung im Checkout mit der Geltung dieser Bedingungen einverstanden.
§ 2 Buchungsablauf und Vertragsschluss
(1) Der Spieler wählt einen Trainingstyp bzw. einen Kurs und einen verfügbaren Termin aus. ENUGO berechnet die verfügbaren Zeitslots automatisch unter Berücksichtigung der vom Trainer hinterlegten Wochenmuster, individueller Blockierungen, bestehender Buchungen und externer Kalenderevents. Die Anzeige der Verfügbarkeiten beruht maßgeblich auf den Angaben und Einstellungen des Trainers; ENUGO gibt keine eigene Zusicherung für die inhaltliche Richtigkeit dieser Angaben ab.
(2) Mit Bestätigung des Buchungsformulars gibt der Spieler ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag mit dem Trainer kommt mit Übermittlung der Buchungsbestätigung (automatisierte E-Mail) zustande.
(3) Bei Online-Zahlung (ENUGO Pay) kommt der Vertrag mit erfolgreicher Autorisierung der Zahlung zustande; nicht erfolgreich abgeschlossene Reservierungen werden nach einem kurzen, technisch definierten Zeitfenster automatisiert bereinigt.
(4) Bei Bar- und Überweisungszahlung kommt der Vertrag bereits mit Versand der Bestätigung zustande; die Zahlung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Konfiguration des Trainers.
§ 3 Preise, Zahlung, Belege
(1) Es gilt der bei der Buchung sichtbar angezeigte Preis (inkl. ggf. ausgewiesener Umsatzsteuer). Der Trainer kann je Trainingstyp Staffelpreise (Pricing Tiers) konfigurieren. Die jeweils günstigste anwendbare Stufe wird ausgewiesen.
(2) Zulässige Zahlungsarten sind die durch den Trainer aktivierten Optionen: ENUGO Pay (Stripe Connect), Barzahlung beim Trainer, Überweisung. Bei Kursen ist die Zahlungsart kursweise konfiguriert.
(3) ENUGO erstellt im Auftrag des Trainers automatisierte Zahlungsbelege und Stornobelege (PDF) mit fortlaufender Nummer. Aussteller ist der Trainer. Diese Belege sind keine Rechnung im Sinne von § 14 UStG.
(4) Bei Kleinunternehmern im Sinne von § 19 UStG erfolgt ein entsprechender Hinweis auf dem Beleg; bei umsatzsteuerpflichtigen Trainern wird die jeweilige Umsatzsteuer ausgewiesen.
(4a) Für Buchungen durch Geschäftskunden gilt: Die Erstellung einer Rechnung im Sinne von § 14 UStG ist keine von ENUGO angebotene Plattformleistung. Etwaige Ansprüche des Geschäftskunden auf Ausstellung einer Rechnung richten sich ausschließlich gegen den Trainer als leistenden Unternehmer.
(5) Eine konfigurierbare Zahlungsfrist (Tage oder festes Datum) kann durch den Trainer für Kurse hinterlegt werden. Wird die Frist nicht eingehalten, ist der Trainer berechtigt, die Kursanmeldung zu stornieren.
§ 4 Teilnahmebeschränkungen, Eignungskriterien
(1) Der Trainer kann je Kurs Teilnahmebeschränkungen festlegen, insbesondere nach:
Spielerkategorie (frei definierbar durch den Trainer),
Handicap-Bereich (HCP, einseitig oder zweiseitig begrenzt),
Anzahl maximaler Teilnehmer,
Erlaubnis zur Nachmeldung.
(2) Der Spieler ist verpflichtet, die Eignungskriterien einzuhalten. Falsche Angaben — insbesondere zum Handicap — berechtigen den Trainer zur außerordentlichen Stornierung der Buchung.
(3) Der Spieler ist verpflichtet, vor Teilnahme an Trainings selbst zu prüfen, ob er aus gesundheitlicher und körperlicher Sicht geeignet ist. Im Zweifel ist ärztlicher Rat einzuholen.
§ 5 Stornierung durch den Spieler
(1) Der Spieler kann eine Buchung über sein Spielerkonto oder über den Link „Buchung verwalten" in der Buchungsbestätigung stornieren. Maßgeblich ist die vom jeweiligen Trainer hinterlegte Stornierungsfrist, die vor dem Buchungsabschluss sichtbar angezeigt wird.
(2) Bei Stornierung innerhalb der Frist erfolgt eine vollständige Rückerstattung. Bei ENUGO Pay wird die Rückerstattung automatisiert über Stripe ausgelöst (Reverse Transfer, Refund Application Fee); bei Bar- und Überweisungszahlung wird ein Stornobeleg erstellt und die Rückerstattung erfolgt durch den Trainer.
(3) Nach Ablauf der vom Trainer hinterlegten Stornierungsfrist ist eine Stornierung durch den Spieler systemseitig nicht mehr möglich. Erscheint der Spieler in diesem Fall nicht zum Termin, gilt dieser als Nichterscheinen (No-Show). Ob und in welchem Umfang in diesem Fall eine Rückerstattung erfolgt, richtet sich nach den Regelungen des jeweiligen Trainers; insoweit ist allein der Trainer Ansprechpartner.
(4) Das Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung bleibt unberührt.
§ 6 Stornierung durch den Trainer, Verschiebung, Ausfall
(1) Der Trainer kann eine Buchung stornieren, wenn ein wichtiger Grund vorliegt — insbesondere Krankheit, höhere Gewalt, Sperrung des Trainingsplatzes, sicherheitsrelevante Bedingungen oder die Nichteinhaltung von Eignungskriterien durch den Spieler.
(2) Sagt der Trainer einen Einzeltermin ab, kann er nach seiner Wahl entweder den Termin stornieren — in diesem Fall erfolgt eine vollständige Rückerstattung der vom Spieler gezahlten Beträge — oder dem Spieler die Auswahl eines Ersatztermins aus seiner Verfügbarkeit anbieten. Die Entscheidung trifft der Trainer. Möchte der Spieler einen angebotenen Ersatztermin nicht wahrnehmen, wendet er sich an den Trainer; dieser storniert den Termin sodann aktiv, woraufhin eine vollständige Rückerstattung erfolgt. ENUGO unterstützt den automatischen Refund-Flow; schlägt dieser fehl, wird auf einen manuellen Refund-Flow zurückgegriffen.
(3) Der Trainer kann einzelne Kurs-Sessions stornieren oder verschieben. In beiden Fällen werden die betroffenen Teilnehmer automatisch per E-Mail informiert. Bei einer Verschiebung gibt der Trainer den neuen Termin vor, da Kurse mit mehreren Teilnehmern und begrenzter Platzverfügbarkeit durchgeführt werden; eine individuelle Terminauswahl durch den einzelnen Spieler ist insoweit nicht möglich. Kann ein Spieler den vom Trainer vorgegebenen Ersatztermin nicht wahrnehmen, ist dies unmittelbar mit dem Trainer zu klären; ENUGO hat auf die Terminfindung bei Gruppenkursen keinen Einfluss und ist insoweit nicht Ansprechpartner.
(4) Bei vollständiger Kursstornierung werden alle Teilnehmer automatisch benachrichtigt und vollständig erstattet.
(5) Weitergehende Ansprüche des Spielers — insbesondere auf Aufwendungsersatz, entgangenen Genuss, Reise-, Hotel-, Übernachtungs-, Verpflegungs- oder Folgekosten — bestehen, soweit überhaupt, ausschließlich gegen den Trainer und nur, soweit dieser den Ausfall zu vertreten hat. Gegen ENUGO bestehen solche Ansprüche nicht. ENUGO ist im Verhältnis zwischen Spieler und Trainer ausschließlich technischer Vermittler und nicht Erfüllungsgehilfe des Trainers; auch eine Veranstalterstellung übernimmt ENUGO nicht.
§ 7 Umbuchung
(1) Eine Umbuchung ist möglich, sofern der Trainer dies anbietet und ein passender Slot frei ist. Der Spieler kann eine Umbuchung über sein Spielerkonto unter „Meine Buchungen“ oder über den in der Buchungsbestätigung enthaltenen Link „Buchung verwalten“, der ihn zu seinen Buchungen im Spielerkonto führt, vornehmen.
(2) Eine Umbuchung ist nur innerhalb der vom Trainer angegebenen Frist möglich.
(3) Soweit der Trainer eine Umbuchungsgebühr vorsieht, wird sie vor Bestätigung der Umbuchung transparent angezeigt.
§ 8 No-Show
(1) Erscheint der Spieler nicht zum vereinbarten Termin und hat er nicht innerhalb der Stornierungsfrist storniert, gilt die Trainingsleistung als nicht erbracht. Der Trainer behält den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt nach Maßgabe von § 615 BGB. Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erworben oder zu erwerben böswillig unterlassen hat.
(2) Dem Spieler bleibt vorbehalten, im Einzelfall einen geringeren ersparten Aufwand oder anderweitigen Erwerb nachzuweisen. Bei Kursen mit mehreren Teilnehmern wird der pauschalisierte Schaden in der Regel niedriger ausfallen.
(3) Wiederholte No-Shows können dazu führen, dass der Trainer die Buchungsmöglichkeit oder die Verbindung des Spielers einschränkt oder beendet.
§ 9 Doppelbuchungen und Kalender-Synchronisierung
(1) Trainer-seitige Verfügbarkeiten werden in regelmäßigen, technisch definierten Intervallen mit externen Kalendern (z. B. Google Calendar, Microsoft Outlook/365) synchronisiert, sofern der Trainer eine entsprechende Verbindung eingerichtet hat. Die konkrete Sync-Frequenz kann technisch jederzeit angepasst werden; ENUGO sichert kein bestimmtes Intervall zu.
(2) Aufgrund der technischen Natur des Synchronisierungsvorgangs kann es in seltenen Einzelfällen zu Doppelbuchungen oder zur Anzeige nicht mehr verfügbarer Slots kommen. Tritt eine Doppelbuchung auf, sind Trainer und Spieler verpflichtet, diese zeitnah gemeinsam zu klären. Der Trainer bietet in der Regel einen Ersatztermin oder eine vollständige Erstattung an. ENUGO unterstützt den Prozess technisch, übernimmt aber keine Haftung für die Verzögerung.
§ 10 Pflichten des Spielers im Training
(1) Der Spieler ist verpflichtet, pünktlich zu erscheinen, geeignete Kleidung und Ausrüstung zu nutzen und die Anweisungen des Trainers, die Platzregeln und die Sicherheitsbestimmungen der jeweiligen Anlage zu beachten.
(2) Bei gesundheitlichen Einschränkungen, Verletzungen oder besonderen Risikofaktoren informiert der Spieler den Trainer rechtzeitig vor Beginn der Leistung.
(3) Der buchende Accountinhaber trägt die Verantwortung für die körperliche Eignung und für eine ausreichende Versicherung aller von ihm gebuchten Teilnehmer; bei minderjährigen Teilnehmern tragen die Eltern bzw. Sorgeberechtigten diese Verantwortung.
§ 11 Haftung für Sportunfälle, Versicherung
(1) Die Teilnahme am Training oder Kurs erfolgt auf eigene Gefahr im Rahmen des sportarttypischen Risikos. Der Trainer haftet für sorgfaltsgemäße Anleitung und Aufsicht im Rahmen seiner Berufspflichten; eine darüber hinausgehende Erfolgshaftung besteht nicht.
(2) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Spieler selbst für eine ausreichende Unfall-, Haftpflicht- und ggf. Krankenversicherung verantwortlich ist.
(3) ENUGO ist insoweit nicht Vertragspartner und übernimmt keine Haftung. Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit Sportunfällen richten sich gegen den Trainer und dessen Versicherung. Diese Regelung steht in Übereinstimmung mit den Haftungsbestimmungen der AGB Spieler; bei Widersprüchen gelten die für den Spieler günstigeren Regelungen.
§ 12 Haus- und Platzordnung
Soweit das Training auf einem Golfplatz, einer Driving Range, in einem Indoor-Studio oder in einer sonstigen Anlage stattfindet, gilt die jeweilige Haus- und Platzordnung des Betreibers. Der Spieler ist verpflichtet, diese einzuhalten. Verstöße können zum Ausschluss vom Training führen, ohne dass der Anspruch des Trainers auf das Entgelt entfällt.
§ 13 Personenmehrheit, Doppel-/Gruppenstunden, Begleitpersonen
(1) Bei Doppel- oder Gruppenstunden können weitere Teilnehmer zu einer Buchung hinzugefügt werden. Vertragspartner bleibt der buchende Spieler; er steht für die Einhaltung dieser Bedingungen durch alle weiteren Teilnehmer ein.
(2) Minderjährige können nicht selbst buchen. Buchungen für Minderjährige sowie für andere mitgebuchte Personen (insbesondere Kinder und Ehepartner) erfolgen über das Konto eines volljährigen Accountinhabers, der insoweit Vertragspartner bleibt und für die mitgebuchte Person verantwortlich ist.
§ 14 Datenschutz im Buchungs- und Teilnahmekontext
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung erfolgt nach Maßgabe der ENUGO-Datenschutzerklärung und — soweit der Trainer datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist — nach Maßgabe der Datenschutzhinweise des Trainers. Zwischen Trainer und ENUGO besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
§ 15 Verhältnis zu Trainer-eigenen Geschäftsbedingungen
(1) Trainer können ergänzende eigene Geschäftsbedingungen (z. B. Trainer-Musterbedingungen) verwenden. Im Verhältnis zum Spieler gilt: bei Widersprüchen gehen die im Buchungsprozess sichtbar gemachten und vom Spieler bestätigten Regelungen vor.
(2) Bedingungen des Trainers, die gegen zwingendes Verbraucherrecht verstoßen, sind unwirksam, ohne dass dies die Wirksamkeit dieser Buchungs- und Teilnahmebedingungen berührt.
§ 16 Widerrufsrecht
Bei Online-Buchungen steht dem Spieler als Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung, die im Checkout zur Verfügung gestellt wird. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Spieler — durch ausdrückliche, separate und nicht voreingestellte Bestätigung im Checkout — auf das Widerrufsrecht für den Fall der vollständigen Erbringung der Leistung verzichten.
§ 17 Verfügbarkeit, Wartung, Systemausfälle
(1) ENUGO bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der Plattform. Ein Anspruch auf eine bestimmte, dauerhafte oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit einzelner Plattformfunktionen besteht nicht.
(2) Wartungs- und Aktualisierungsmaßnahmen werden — soweit zumutbar — angekündigt und nach Möglichkeit außerhalb der typischen Trainingszeiten durchgeführt. Ungeplante Ausfälle (z. B. durch Drittanbieter, Cyberangriffe oder höhere Gewalt) können nicht vollständig ausgeschlossen werden.
(3) Bei Nichterreichbarkeit der Plattform können sich Buchungen, Stornierungen, Umbuchungen oder Nachrichten verzögern. Der Spieler wird gebeten, im Zweifel den jeweiligen Trainer auch außerhalb der Plattform zu kontaktieren.
§ 18 Beta- und Vorschaufunktionen
(1) ENUGO kann einzelne Funktionen als Beta-, Preview- oder Early-Access-Funktionen („Beta-Funktionen") bereitstellen. Solche Funktionen sind als solche erkennbar gekennzeichnet, können Fehler oder Lücken aufweisen und jederzeit verändert, eingeschränkt oder eingestellt werden.
(2) Eine Haftung für Beta-Funktionen ist auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie auf die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz beschränkt.
§ 19 Automatisierte Empfehlungen und KI-Hinweis
(1) Die Anzeige verfügbarer Slots, die Sortierung von Suchergebnissen sowie Vorschlags- und Empfehlungsfunktionen (z. B. „passende Trainer in deiner Nähe", „beliebte Kurse") können ganz oder teilweise automatisiert erzeugt werden. Sie stellen keine inhaltliche Wertung oder zugesicherte Qualitätsempfehlung dar.
(2) Soweit ENUGO KI-gestützte Funktionen einsetzt (z. B. Textvorschläge, Erinnerungen, Assistenz), liefern diese Vorschläge auf statistischer Basis. Sie können fehlerhaft, unvollständig oder irreführend sein und ersetzen keine eigenverantwortliche Entscheidung des Spielers. Eine Haftung für KI-Ausgaben ist nach Maßgabe der AGB Spieler ausgeschlossen.
§ 20 Änderung dieser Bedingungen
Anpassungen erfolgen entsprechend den AGB Spieler (§ 16 dort) und nur aus den dort genannten konkreten Gründen (Gesetzes- und Rechtsprechungsanpassungen, Sicherheits- und Compliance-Anforderungen, technische Weiterentwicklung, Klarstellungen, Schutz aller Nutzer). Wesentliche Änderungen werden mit angemessener Vorankündigung kommuniziert.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzregelungen am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Spielers innerhalb der EU bleiben unberührt.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.